Die Restaurierung von Wandmalereien umfasst restauratorische Voruntersuchungen, das Freilegen der historischen Fassung(en), erforderliche Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen, sowie behutsame Retuschen und ggf. Rekonstruktionen von Bildinhalten. Zu den Restaurierungsarbeiten gehören selbstverständlich auch Sicherungs- und Rekonstruktionsarbeiten am Träger (z.B. Putz, Holzvertäfelungen, Stukkulustro, Stuckmarmor).
Impressionen früherer Arbeiten
Sternberg, Weltgericht
Wismar, Mecklenburger Str. 12, Fußwaschung am Ölberg
Rathaus Lübeck, Blendenmalerei im Bürgerschaftssaal. Links: Vorzustand. Rechts: Endzustand.